Vorweg sei eines klargestellt: Wir betreiben Arbeitsrecht ideologiefrei.
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer - im Gegensatz zu manchen anderen Kanzleien sind wir weder eine reine "Arbeitgeber-" noch als reine "Arbeitnehmerkanzlei". In der arbeitsrechtlichen Praxis steht der Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Interessen an erster Stelle - insofern sind wir überzeugt, dass es für den Interessenausgleich wichtig ist, beide Seiten als Insider zu kennen und so zu fairen und damit auch gerechten Lösungen beitragen zu helfen. Wenn es nicht anders geht streiten wir selbstverständlich auch - im Wissen, dass es auch im Arbeitsrecht Fälle gibt, in denen eine gewisse Härte zur Erhaltung oder Verbesserung des status quo wichtig ist.
Insbesondere:
Gestaltung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
Beratung bei Aufhebungsverträgen
Arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
Gestaltung von Betriebsvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle)
Vertretung in Einigungsstellen
Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten
Gestaltung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
Ansprechpartner:
Dr. Marcus Mey, Fachanwalt für Arbeitsrecht